Sonderfonds DabeiSein

Sonderfonds DabeiSein der Landesstiftung Familie in Not

Das niedersächsische Sozialministerium will mit der Stiftung „Familie in Not“ benachteiligte Kinder fördern. Aus dem Sonderfonds „DabeiSein“ können seit Januar 2009 von finanziell schlechter gestellten Familien Zuschüsse beantragt werden, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Aus dem neuen Sonderfonds „DabeiSein“ können Zuschüsse insbesondere gewährt werden für

Die Hilfen aus dem Sonderfonds können seit Januar 2009 über Servicestellen beantragt werden, wie z. B. Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände oder Kommunen, Familien- und Kinderservicebüros, regionale Verbände des Kinderschutzbundes und der Familienverbände sowie Institutionen wie Schulen und Kindertagesstätten.

Die Gewährung einer Hilfe ist grundsätzlich für jedes Kind alle zwei Jahre möglich. Antragsberechtigt sind die Erziehungsberechtigten oder volljährige Jugendliche. Die Obergrenze der Zuschüsse liegt bei 100 €.

Mittel aus dem Sonderfonds können Personen erhalten, die einkommensabhängige Sozialleistungen nach dem SGB II, dem SGB XII, dem  AsylbLG , dem  WoGG oder Kinderzuschlag nach dem  BKGG beziehen oder deren Bruttobezüge nicht höher sind als das 2,5 fache, bei  Alleinstehenden oder Haushaltsvorstand als das 4,5 fache des Regelsatzes nach dem SGB II. Bei der Ermittlung der Einkommensgrenze ist das Familieneinkommen zu berücksichtigen.

Anträge und Nachweise sind über die Servicestellen beim Stiftungsbüro einzureichen.

Weitere Informationen zur Stiftung „Familie in Not“ finden Sie unter www.ms.niedersachsen.de unter Themen Stiftungen oder unter www.familien-mit-zukunft.de

Die Liste mit den „Servicestellen-DabeiSein!“ finden Sie unter www.familien-mit-zukunft.de – Aktionslandkarte.

Antragdownloads: 292 | type: doc | size: 956 kB
Merkblatt zum Antragdownloads: 276 | type: pdf | size: 31 kB
Flyerdownloads: 280 | type: pdf | size: 294 kB
Merkblattdownloads: 271 | type: pdf | size: 74 kB

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