Schulvorstand

Der Schulvorstand

mit Einführung des Schulvorstandes als zentrales Entscheidungsgremium der Schulen in Niedersachsen ist die erste sichtbare, große Veränderung auf dem Weg zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule umgesetzt worden.

Nach § 38 a NSchG entscheidet der Schulvorstand über 

  1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
  2. den Plan über die Verwendung von Haushaltsmitteln und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
  3. Anträge auf Genehmigung einer besonderen Ordnung (§ 23),
  4. die Ausgestaltung der Stundentafel,
  5. Partnerschaften,
  6. die von der Schule bei der Namensgebung zutreffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),
  7. Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22) sowie
  8. Grundsätze für

Außerdem macht der Schulvorstand einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung.


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