Der Schulvorstand
mit Einführung des Schulvorstandes als zentrales Entscheidungsgremium der Schulen in Niedersachsen ist die erste sichtbare, große Veränderung auf dem Weg zur Einführung der Eigenverantwortlichen Schule umgesetzt worden.
Nach § 38 a NSchG entscheidet der Schulvorstand über
- die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
- den Plan über die Verwendung von Haushaltsmitteln und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
- Anträge auf Genehmigung einer besonderen Ordnung (§ 23),
- die Ausgestaltung der Stundentafel,
- Partnerschaften,
- die von der Schule bei der Namensgebung zutreffenden Mitwirkungsentscheidungen (§ 107),
- Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22) sowie
- Grundsätze für
- die Tätigkeit der Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,
- die Durchführung von Projektwochen,
- die Werbung und das Sponsoring der Schule und
- die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.
Außerdem macht der Schulvorstand einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung.